Kleingartengesetz Sachsen
Die Regelungen für das Aufstellen einer Gartenlaube in Sachsen sind im Kleingartengesetz festgelegt. Hier sind einige wichtige Eckpunkte zu diesem Thema:
- Genehmigung: Im Freistaat Sachsen bedarf die Errichtung oder Aufstellung einer Gartenlaube keiner Baugenehmigung seitens der Baubehörde.
- Material und Bauweise: Sowohl Holz- als auch Steinlauben sind erlaubt, auch als Fertigteillauben.
- Größe der Laube:
- Die zulässige Größe für eine Laube ist normalerweise auf maximal 24 m² Grundfläche einschließlich eines überdachten Freisitzes begrenzt.
- Die tatsächliche zulässige Größe kann jedoch von kommunalen Regelungen oder der Größe des jeweiligen Kleingartens abhängen, und es könnte eine kleinere zulässige Größe festgelegt werden.
- Feuerstellen: In Sachsen ist es verboten, Feuerstellen wie Öfen, Herde und Kamine im Kleingarten und in den sich darin befindlichen Baulichkeiten zu errichten oder zu betreiben.
Diese Eckpunkte bieten eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen zum Aufstellen einer Gartenlaube in Sachsen. Die spezifischen Bestimmungen können sich jedoch je nach lokalen Vorschriften und der spezifischen Lage des Gartens unterscheiden.
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