Kleingartengesetz Mecklenburg-Vorpommern
Die Gesetze und Regelungen zum Aufstellen einer Gartenlaube in Mecklenburg-Vorpommern sind recht unkompliziert. Hier sind die wesentlichen Eckpunkte:
Größe der Gartenlaube:
- Gartenlauben dürfen eine maximale Grundfläche von 24 Quadratmetern haben, inklusive eines überdachten Freisitzes1.
- Wenn die Brutto-Grundfläche der Laube kleiner als 10 Quadratmeter ist, kann sie verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, errichtet werden.
Gesetzliche Grundlage:
- Die Errichtung von Gartenlauben in Kleingartenanlagen ist gemäß dem Bundeskleingartengesetz und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) für verfahrensfrei angesehen, solange die Brutto-Grundfläche 10 Quadratmeter nicht überschreitet.
Grenzabstand:
- Es sollte überprüft werden, ob für die Gartenlaube ein Grenzabstand erforderlich ist.
Zweck:
- Die Gartenlaube darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Gemeinnützige Ziele:
- Die Kleingartenordnung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele, basierend auf dem Bundeskleingartengesetz und den Festlegungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Fragen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
Diese Punkte bieten einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zum Aufstellen einer Gartenlaube in Mecklenburg-Vorpommern.
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