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Kleingartengesetz Mecklenburg-Vorpommern

Die Gesetze und Regelungen zum Aufstellen einer Gartenlaube in Mecklenburg-Vorpommern sind recht unkompliziert. Hier sind die wesentlichen Eckpunkte:

  1. Größe der Gartenlaube:

    • Gartenlauben dürfen eine maximale Grundfläche von 24 Quadratmetern haben, inklusive eines überdachten Freisitzes​1​.
    • Wenn die Brutto-Grundfläche der Laube kleiner als 10 Quadratmeter ist, kann sie verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, errichtet werden​.
  2. Gesetzliche Grundlage:

    • Die Errichtung von Gartenlauben in Kleingartenanlagen ist gemäß dem Bundeskleingartengesetz und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) für verfahrensfrei angesehen, solange die Brutto-Grundfläche 10 Quadratmeter nicht überschreitet​.
  3. Grenzabstand:

    • Es sollte überprüft werden, ob für die Gartenlaube ein Grenzabstand erforderlich ist​.
  4. Zweck:

    • Die Gartenlaube darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein​​.
  5. Gemeinnützige Ziele:

    • Die Kleingartenordnung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele, basierend auf dem Bundeskleingartengesetz und den Festlegungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Fragen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit​.


Diese Punkte bieten einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zum Aufstellen einer Gartenlaube in Mecklenburg-Vorpommern.