Kleingartengesetz Hamburg
Im Zuge des Kleingartengesetzes in Hamburg gibt es bestimmte Vorschriften für das Aufstellen von Gartenlauben. Hier sind einige wichtige Eckpunkte:
- Dimensionen und Fundament:
- Die Höhe der Lauben variiert je nach Dachtyp: Flach- oder Pultdachlauben dürfen maximal 2,75 Meter, Satteldachlauben maximal 3,60 Meter und Nur-Dachlauben maximal 4,00 Meter hoch sein.
- Ein Grenzabstand von 2,50 Metern zur Nachbarparzelle muss eingehalten werden.
- Es sind nur Punktfundamente (Sockelsteine) zulässig, wobei Ringfundamente und geschüttete Plattenfundamente nicht erlaubt sind.
- Einfache Ausstattung:
- Die Laube muss eine einfache Ausstattung haben und darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.
- Größe der Laube:
- Im Bundeskleingartengesetz ist festgelegt, dass eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche, einschließlich überdachtem Freisitz, zulässig ist. Die Paragraphen 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben hiervon unberührt.
- Diese Regelung besagt auch, dass nur das Gartenhäuschen in diese Größenbeschränkung fällt, während eine Terrasse oder ein Freisitz nicht dazu zählen.
Diese Punkte bieten eine Übersicht über die wesentlichen Anforderungen an das Aufstellen von Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Hamburger Kleingartengesetz. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Kleingartenverein weitere Informationen einzuholen, um alle Vorschriften korrekt einzuhalten.
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