Kleingartengesetz Brandenburg
Die Regulierungen für das Aufstellen einer Gartenlaube im Rahmen des Kleingartengesetzes in Brandenburg sind in Einklang mit dem Bundeskleingartengesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Maximale Größe: Die Gartenlaube darf eine maximale Größe von 24 Quadratmetern haben. Diese Beschränkung bezieht sich nur auf das Gartenhäuschen selbst, während eine Terrasse oder ein überdachter Freisitz nicht darunter fallen.
- Einfache Ausführung: Die Gartenlaube sollte in einfacher Ausführung errichtet werden, um den kleingärtnerischen Charakter zu wahren.
- Keine dauerhafte Wohnnutzung: Die Laube darf sich nicht für das dauerhafte Wohnen eignen, um den Hauptzweck des Kleingartens als Erholungs- und Anbaufläche zu erhalten.
- Neue Richtlinien: Das Umweltministerium Brandenburg hat neue Richtlinien eingeführt, um Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu unterstützen, obwohl spezifische Details zu den Richtlinien nicht angegeben wurden.
Die genannten Informationen beziehen sich auf allgemeine Vorschriften, die im Bundeskleingartengesetz festgelegt sind und entsprechend auch in Brandenburg gelten. Es ist ratsam, bei den zuständigen lokalen Behörden oder Gartenvereinen nach spezielleren Regulierungen oder neueren Änderungen im Kleingartengesetz in Brandenburg zu erkundigen.
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