Kleingartengesetz Berlin
Das Aufstellen einer Gartenlaube in Berlin unterliegt dem Bundeskleingartengesetz, welches bestimmte Vorgaben bezüglich der Größe und Nutzung des Kleingartens und der Gartenlaube stellt.
Hier sind einige wichtige Eckpunkte zum Thema Gartenlaube aufstellen in Berlin:
Maximale Größe der Gartenlaube:
Die Grundfläche einer Gartenlaube darf maximal 24 Quadratmeter betragen, inklusive eines überdachten Freisitzes.
Zusätzliche Bauten:
Es ist nicht zulässig, neben der Gartenlaube noch einen Schuppen im Garten aufzustellen. Gewächshäuser zählen jedoch nicht zur überbauten Fläche von 24 m², dürfen aber eine bestimmte Maximalfläche und -höhe nicht überschreiten.
Nutzung der Gartenlaube:
Die Gartenlaube darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Die genannten Regelungen sollen sicherstellen, dass Kleingärten in Berlin ihrer Bestimmung entsprechend als Erholungs- und Gartenflächen genutzt werden, und nicht für andere Zwecke wie dauerhaftes Wohnen oder übermäßige Bebauung verwendet werden.